Glücksspielstaatsvertrag: Begrenzung auf 20 Lizenzen verstößt gegen Europarecht

Staatsvertrag UnterschriftGute Nachricht für alle Sportwetten-Freunde: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dem Glücksspielstaatsvertrag in der jetzigen Form eine Absage erteilt. Es wird damit immer wahrscheinlicher, dass in Deutschland schon bald jeder seriöse Sportwetten-Anbieter eine Lizenz erhalten kann. Wir haben uns das Urteil für Euch etwas genauer angesehen und dessen Auswirkungen auf den Sportwettenmarkt in Deutschland sowie den Glücksspielstaatsvertrag beleuchtet.

Der Glücksspielstaatsvertrag beschäftigt den deutschen Sportwettenmarkt bereits eine ganze Weile. Seit nunmehr fast vier Jahren gibt es besagten Vertrag in der aktuellen Fassung, der unter anderem auch die Vergabe von 20 deutschlandweit gültigen Sportwettenlizenzen vorsieht. Die Vergabe der Lizenzen verzögerte sich um Sage und Schreibe zwei Jahre, so dass erst im September 2014 die Lizenzen tatsächlich vergeben wurden. Doch damit war das Thema keineswegs beendet. Im Gegenteil, seitdem kocht es erst richtig hoch. Einige der Buchmacher, die nicht mit einer Lizenz bedacht wurden, klagten gegen das Vergabeverfahren, welches prompt gerichtlich gestoppt wurde. Seitdem ist Hängen im Schacht, keine der zwanzig Lizenzen ist bislang rechtskräftig vergeben. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat Mitte April 2016 nun ein richtungsweisendes Urteil gesprochen. Der Tenor in Kürze: Die Konzessionsbegrenzung verstößt gegen Europarecht.

Glücksspielstaatsvertrag – VG Wiesbaden: Lizenzbegrenzung europarechtswidrig

Dem mit Pressemitteilung vom 15.04.2016 veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgericht Wiesbaden (Az. 5 K 1431/14.WI) liegt eine Klage eines Sportwettenanbieters zu Grunde, der sich auf eine der zwanzig Sportwettenlizenzen beworben hat, die qualitativen Voraussetzungen auch erfüllt, aber dennoch keine Lizenz erhielt. Die Richter am VG Wiesbaden haben nun entschieden, dass die Begrenzung auf 20 Lizenzen gegen die europarechtliche Norm der Dienstleistungsfreiehit nach Art. 56 AEUV verstößt.

Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass das Lizenzvergabeverfahren gegen das Gleichheitsgebot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt. Insbesondere bemängeln die Richter die Intransparenz des Vergabeverfahrens. Das Land Hessen konnte nämlich nicht nachvollziehbar begründen, warum der klagende Sportwettenanbieter nicht mit einer Lizenz ausgestattet wurde. Der Tenor des Gerichts: Der Sportwettenanbieter hat alle Voraussetzungen erfüllt, an die die Lizenzvergabe gekoppelt war. Ergo muss dem Sportwettenanbieter eine Lizenz erteilt werden.

Was macht das Urteil des VG Wiesbaden so brisant?

Das Urteil aus Wiesbaden ist in mehrer Hinsicht interessant. Zum Einen wird eindeutig festgestellt, dass der aktuell gültige Glücksspielstaatsvertrag europarechtswidrig ist. Eine Nachbesserung durch die Länder ist also unumgänglich.

Doch auch in weiterer Hinsicht ist das Urteil brisant. Das Land Hessen hat im Herbst 2015 weitreichende Vorschläge für eine Neugestaltung des Glücksspielstaatsvertrags gemacht. Ziel der Hessen war eine moderne Glücksspielregulierung, die nicht nur im Bereich Sportwetten, sondern auch für das Glücksspiel Rechtssicherheit schaffen sollte. Dieser Vorschlag wurde im März 2016 von den Ministerpräsidenten abgelehnt. Es sollte grundsätzlich am aktuellen Glücksspielstaatsvertrag festgehalten werden, allerdings soll die Anzahl der zu vergebenden Lizenzen auf 40 angehoben werden.

Genau an diesem Punkt wird es interessant: Dem Land Hessen, aktuell zuständig für die Lizenzvergabe, liegen 85 Bewerbungen von Sportwettenanbieter vor. Das VG Wiesbaden hat im Urteil klargestellt, dass jedem Anbieter, der die objektiven Voraussetzungen für eine Lizenz erfüllt, auch eine Lizenz zu erteilen ist. Sollten die Ministerpräsidenten also erneut die Anzahl der Lizenzen begrenzen, und es würde mehr Bewerber (die die Voraussetzungen erfüllen) geben als Lizenzen, würde auch die neue Regelung mit dem Europarecht kollidieren.

Kommt ein ganz neuer Glücksspielstaatsvertrag?

Eine Frage, die sich derzeit nicht seriös beantworten lässt. Geht es nach der Sportwetten- und Glücksspielindustrie, muss ein neuer Glücksspielstaatsvertrag kommen. Auch das Land Hessen hat die Notwendigkeit bereits im letzten Jahr erkannt. Die hessischen Vorschläge waren umfassend und äußerst konstruktiv. Leider wurden diese relativ leichtfertig von der Ministerpräsidentenkonferenz verworfen. Ob die aktuelle rechtliche Entwicklung zu einem Umdenken führen wird, bleibt abzuwarten. Fakt ist: Es muss etwas passieren. Die derzeitige rechtliche Situation ist absolut ungenügend.

Selbstverständlich halten wir Euch auf dem Laufenden, sollte es Neuigkeiten geben.

Wie ist die derzeitige rechtliche Situation? Gibt es momentan überhaupt lizenzierte Buchmacher?

Die rechtliche Situation ist, wie Ihr seht, derzeit sehr undurchsichtig. Die Bundesländer haben sich mit dem riesigen Hickhack um den Glücksspielstaatsvertrag beileibe nicht mit Ruhm bekleckert. Aufgrund des gerichtlich angeordneten Vergabestopps gibt es zurzeit keinen Buchmacher, der über eine deutschlandweit gültige Lizenz verfügt. Aufgrund des zwischenzeitlichen Ausscherens des Landes Schleswig-Holstein, welches zeitweise eine eigene gesetzliche Norm geschaffen und Lizenzen vergeben hatte, gibt es zurzeit aber Buchmacher mit einer offiziellen Sportwetten Lizenz aus Schleswig-Holstein.

Hier findet Ihr eine Liste der Buchmacher, die aktuell in Deutschland – genauer gesagt in Schleswig-Holstein – lizenziert sind:

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April 27, 2016 by : posted in Lizenzierung, News Keine Kommentare
Daniel Kran

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