Sportwettenregulierung – lizenzierte Sportwettenanbieter in Deutschland

Staatsvertrag UnterschriftDer Glücksspielstaatsvertrag und seine Folgen

Der ursprüngliche, von allen Bundesländern unterschriebene, Glücksspielstaatsvertrag, der zum 01.01.2008 in Kraft und zum 31.12.2011 wieder außer Kraft trat, hatte das Ziel das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen und somit den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten.
Die Lenkung des natürlichen Spieltriebs der Bevölkerung in geordnete, überwachte Bahnen und eine Begrenzung des Glücksspielangebots, sowie die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Durchführung der Glücksspiele um die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abzuwehren waren die angestrebten Maßnahmen.

Im Hinblick auf Sportwetten sah der Glücksspielstaatsvertrag vor, dass lediglich Einzel- bzw. Kombinationswetten auf den Ausgang des Sportereignisses erlaubt waren. Wetten während des laufenden Sportereignisses (Livewetten) sowie über Telekommunikationsanlagen (Onlinewetten) waren verboten.

Am 15.12.2011 unterzeichneten alle deutschen Bundesländer, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, den ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der zum 01.07.2012 in Kraft trat. Der Änderungsstaatsvertrag beendet unter anderem das Vertriebsverbot für Lotto über das Internet, ermöglicht einen grenzüberschreitenden Lotto-Jackpot und legalisiert Spielbankwerbung. Privaten Sportwettenanbietern wird die Möglichkeit geboten sich auf insgesamt 20 Konzessionen zu bewerben.

Schleswig-Holstein unterzeichnete diesen Änderungsstaatsvertrag wie erwähnt nicht. Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels vom 20.10.2011, welches am 01.01.2012 in Kraft trat, schuf der Landtag von Schleswig-Holstein eine eigene gesetzliche Norm zur Regulierung des Glückspiels. Das Gesetz belässt es zwar beim staatlichen Veranstaltungsmonopol für Lotto, ermöglicht jedoch privaten Anbietern von Sportwetten und Online-Spielhallen Lizenzen vom Bundesland zu erwerben.

Das Innenministerium Schleswig-Holstein hat u.a. folgenden Anbietern von Online-Sportwetten eine Genehmigung nach dem Glücksspielgesetz erteilt – welche somit in Deutschland als lizenziert gelten:
• Polco Ltd. (Betfair-Gruppe)
• Personal Exchange International Ltd. (mybet Holding SE)
• Hillside (New Media Ltd.)
• bet-at-home.com Internet Ltd.
• Electraworks (Kiel) Ltd. (bwin)
• Tipico Company Ltd.
• 888 Germany Ltd.
• Cashpoint Malta Ltd.
• Ladbrokes International PLC
• Victor Chandler (International) Ltd.
• Interwetten Gaming Ltd.
• IBA Entertainment Ltd. (Bet3000)

Mit Wirkung vom 08.02.2013 wurde das Glücksspielgesetz in Schleswig-Holstein aufgehoben. Im gleichen Zuge ist Schleswig-Holstein dem Ersten Glücksspieländerungs-staatsvertrag beigetreten. Die vorgenannten bereits ausgesprochenen Lizenzen behalten jedoch ihre Gültigkeit.

September 25, 2013 by : posted in Lizenzierung, News Keine Kommentare
Daniel Kran

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